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Allgemein hat Gültigkeit, bester Schutz eines Bauteils vor ein- oder durchdringender Feuchtigkeit ist, das Wasser gelangt erst gar nicht mit dem Bauteil in Berührung.
Einen solchen Schutz erreicht man am besten, wenn alle Abwehrmaßnahen gut geplant und hervorragend und sorgfältig im Zuge der Baumaßnahme ausgeführt werden.
Alles was nachträglich ausgeführt werden muss, ist nur mit großem und komplexem Aufwand erreichbar. Hierzu gehören die komplette Freilegung des Gebäudes von allen erdberührenden Teilen, die aufwendige Entfernung der alten Abdichtungen und die Herstellung eines tragfähigen Untergrundes. Die eventuelle nachträgliche Einbringung von wirksamen Horizontalsperren in allen aufgehenden Wänden, welche direkt auf der Bodenplatte vorhanden sind, sowie die Abdichtung der äußeren Wandseite bis zur Fundamentsohle und die Trocknung der Wände. Da die Bodenplatte nicht mehr wirtschaftlich von unten abgedichtet werden kann, muss diese zumindest bis zur Horizontalsperre im Inneren hoch abgedichtet werden.
Diese Maßnahmen sollten selbstverständlich durch eine komplette äußere Wärme- dämmung ergänzt werden.
Was es bedeutet, ein Gebäude komplett freizulegen, können die meisten Menschen selbst ermessen. Das nachträgliche einbringen von Horizontalsperren bedeutet, dass sämtliche aufgehenden Wände im Kellerbereich, oberhalb der ersten Steinreihe in der Lagerfuge, mit Spezialsägen vollständig und Abschnitt für Abschnitt aufgesägt werden müssen, damit eine wirksame Sperre eingebaut werden kann.
Alternativangebote chemischer Abdichtungen nach dem Bohrlochinjektions- verfahren, betrachten nicht nur wir mit Misstrauen. Sie alle basieren auf dem Prinzip “Hoffnung”.
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